Ansicht umschalten
Avatar von handycode2000
  • handycode2000

256 Beiträge seit 07.01.2003

Re: was ist die Ursache für den Überwachungswahn?

>>Mäusespeck schrieb am 22. September 2007 11:39
>> Was darüber hinaus geht - naja - scheiße, aber da ärger ich
>> mich nicht drüber weil's nix bringt.

>Du weißt, dass es massive Überwachung gibt, aber es ist Dir egal. Du
>kriechst lieber den Weg des geringsten Widerstands.

>> Einen Überwachungswahn gibt's für mich eher in GB wo zigtausend
>> Kameras Straßen und öffentliche Plätze überwachen; wer da noch
>> meint in DE herrsche ein Überwachungswahn, der tickt nicht mehr
>> ganz richtig.

>... und schon ist auch der nächste Schritt getan: Du leugnest die
>massive Überwachung.

>Ignorance is bliss.

aber hierfür ist deine (b)empfindlichkeit zu geringwertig ...

so kanns ausversehen kommen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/96638
....
Die Richterin hatte die Klage eines zum Islam konvertierten
US-Bürgers zu behandeln. Brandon Mayfield, der seit 1994 nicht mehr
im Ausland gewesen war, wurde im Mai 2004 in den USA festgenommen,
weil auf einem Plastiksack mit Zündern nach einem Vergleich mit der
FBI-Datenbank seine Fingerabdrücke gefunden worden sein sollen und er
deswegen beschuldigt wurde, an den Anschlägen in Madrid im März 2004
beteiligt gewesen zu sein. Aufgrund der schlampig ausgeführten
Fingerabdruckvergleichs hat das Justizministerium unter dem damaligen
Minister Ashcroft das volle Überwachungsprogramm gestartet, das nach
dem 11.9. möglich war. Der Anwalt und seine Familie mitsamt Kindern
wurden wochenlang bis zur Festnahme lückenlos vom FBI, der CIA, der
NSA, dem Heimatschutzministerium, dem Pentagon, dem National Security
Council und dem Finanz- sowie Justizministerium überwacht und
belauscht. Sein Haus wurde verwanzt, in der Abwesenheit der Familie
wurde es mehrmals heimlich durchsucht, was allerdings so ungeschickt
gemacht wurde, dass Mayfield dies schnell entdeckte. Auch die
Anwaltskanzlei wurde so mehrmals durchsucht, und man hörte die
Telefone in seinem Privathaus und in seinem Büro ab.

Erst nachdem die spanische Polizei die Fingerabdrücke einem anderen
Verdächtigen zuschreiben konnte, wurde Mayfield freigelassen. Er
erstattete Anzeige, voriges Jahr im November gewann er den Prozess.
Das Justizministerium entschuldigte sich und zahlte 2 Millionen
US-Dollar Haftentschädigung. Allerdings hatte der Anwalt sich das
Recht vorbehalten, weiterhin gegen die Bestimmungen des Patriot Act
klagen zu können, mit denen das FBI ihn und seine Familie überwachen
konnte.

Nach dem Urteil (PDF-Datei) der Richterin hatten die
Sicherheitsbehörden ohne ausreichende Beweislage und ohne
richterliche Genehmigung die Durchsuchungen, Lauschangriffe und
Telekommunikationsüberwachung vorgenommen. Nur aufgrund einer
Behauptung könnten nun die Sicherheitsbehörden auf der Basis des
Patriot Act Überwachungsmaßnahmen auch bei US-Bürgern ohne
richterliche Genehmigung ausführen, was gegen den vierten
Verfassungszusatz verstoße. Mit klaren und unmissverständlichen
Worten kritisierte Aiken das Vorgehen der Sicherheitskräfte und der
Bush-Regierung: "Über 200 Jahre hat sich diese Nation an die
Herrschaft des Gesetzes gehalten – mit einem beispiellosen Erfolg.
Eine Veränderung hin zu einer Nation, die auf einer außerhalb der
Verfassung beruhenden Autorität basiert, ist ebenso illegal wie
schlecht beraten."

Der Zweck des Patriot Act sei es gewesen, die Grenzen zwischen
Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten niederzureißen. Mit der
Einführung einer oberflächlich unbedeutenden Veränderung der
Formulierung sei es dann der Regierung möglich gewesen, die
Verfassung und die gegenseitige Kontrolle von Exekutive, Legislative
und Judikative zu umgehen, also die für eine eine rechtsstaatliche
Demokratie fundamentale Gewaltenteilung auszuhebeln.

###

zugegeben ein bisserl zu hoch für reingewaschene akademikerhirne ...

>Psychologen (meine Frau ist eine) können solche Probleme ganz
>subtil antriggern um zu erkennen ob es sich um ein biographisch
>erlerntes Schema handelt das hier seine Wirkung
>zeigt.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten