McMercy schrieb am 29. Juli 2002 10:58
> Es geht aber nicht um das File, sondern den Inhalt. Ich zitiere: "Der
> DMCA verbietet unter anderem "die Umgehung technischer Maßnahmen",
> die den Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material ermöglicht"
Doch der Inhalt der Liste kann durchaus unter Urheberrecht stehen. Es
sind nicht unbedingt die Daten an sich. Aber die Zusammenstellung der
Daten genießt den Schutz.
Ein paar Beispiele:
Name, Adresse und die Telefonnummer sind öffentliche Daten. Aber das
Telefonbuch darf man trotzdem nicht einfach nachdrucken.
Urheberrechtlich geschützt ist das Telefonbuch an sich, d.h. die
Arbeit die vielen Daten so aufzubereiten, daß ein nutzbares Buch
herrauskommt.
Oder die Musik von Bach. Der ist schon wesentlich länger als 70 Jahre
tot. Also sind die Noten an sich ohne Rechte. (Wer sich eine Kopie
der alten Partituren besorgt kann diese nach Belieben nachdrucken.
Oder damit GEMA-freie Konzerte spielen.) Aber z.B. den gedruckten
Klavierauszug von Peters/Breitkopf etc. darf man nicht nachdrucken.
Der Verlag hat nämlich die handschriftliche Partitur in eine gedruckt
Form gebracht. Und darauf hat er Urheberrecht.
> Es geht aber nicht um das File, sondern den Inhalt. Ich zitiere: "Der
> DMCA verbietet unter anderem "die Umgehung technischer Maßnahmen",
> die den Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material ermöglicht"
Doch der Inhalt der Liste kann durchaus unter Urheberrecht stehen. Es
sind nicht unbedingt die Daten an sich. Aber die Zusammenstellung der
Daten genießt den Schutz.
Ein paar Beispiele:
Name, Adresse und die Telefonnummer sind öffentliche Daten. Aber das
Telefonbuch darf man trotzdem nicht einfach nachdrucken.
Urheberrechtlich geschützt ist das Telefonbuch an sich, d.h. die
Arbeit die vielen Daten so aufzubereiten, daß ein nutzbares Buch
herrauskommt.
Oder die Musik von Bach. Der ist schon wesentlich länger als 70 Jahre
tot. Also sind die Noten an sich ohne Rechte. (Wer sich eine Kopie
der alten Partituren besorgt kann diese nach Belieben nachdrucken.
Oder damit GEMA-freie Konzerte spielen.) Aber z.B. den gedruckten
Klavierauszug von Peters/Breitkopf etc. darf man nicht nachdrucken.
Der Verlag hat nämlich die handschriftliche Partitur in eine gedruckt
Form gebracht. Und darauf hat er Urheberrecht.