In allen EU-Ländern gibt es strafrechtliche Sanktionen gegen Marken-
und Urhebberrechtsverletzungen (d.h. die Rechte die bei
Parallelimporten normalerweise verletzt werden), und es gibt in der
Regel keine Ausnahmen bei unerlaubten Parallelimporten.
Nur bei der Höhe der Sanktionen wird ein Unterschied zwischen
Raubkopiereren und Parallelimporteuren gemacht.
Durch die Richtlinie wird weniger neu geregelt als vielmehr die
bestehenden nationalen Regeln harmonisiert.
und Urhebberrechtsverletzungen (d.h. die Rechte die bei
Parallelimporten normalerweise verletzt werden), und es gibt in der
Regel keine Ausnahmen bei unerlaubten Parallelimporten.
Nur bei der Höhe der Sanktionen wird ein Unterschied zwischen
Raubkopiereren und Parallelimporteuren gemacht.
Durch die Richtlinie wird weniger neu geregelt als vielmehr die
bestehenden nationalen Regeln harmonisiert.