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144 Beiträge seit 12.10.2007

das stingt gegen den Himmel

Ja wen der Bremerhavener Hintermann zu 50 Leuten Kontakt hatte und
auf freien Fuß sei weil keine Gefahr der Wiederholung bestehe tun
sich ja neue Fragen auf. Seit dem 5. Nov. 2008 besteht das neue
Gesetz und es können ja alte Bilder sein die früher nicht strafbar
waren?
Es sieht aber so aus als wenn sich das Parlament einem Zwischenrufer
entledigt.  

Euer Turnbeutelvergesser
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