>Bereits nach dem Sieg in Berlin im Januar 2014 hatte der Verbraucherzentrale
>Bundesverband erklärt, dass sich die Funktion "Freunde finden" in der Zeit seit Beginn
>des Verfahrens so geändert hat, dass das Urteil wohl keine Anwendung mehr finde.
>Facebook hatte schon Anfang 2011 mit dem hamburgischen Datenschutzbeauftragten
>Johannes Caspar vereinbart, den "Friend Finder" in vielen Punkten
>datenschutzkonform umzugestalten
Das ist nicht möglich! Es sei denn, die Umgestaltung wäre eine Abschaltung.
Denn: Niemand kann überhaupt legal die E-Mail-Adressen von Freunden an Facebook übermitteln, denn dazu bräuchte der Benutzer dieses Freunde-Finders ein beweisbares Einverständnis all der Leute, denen diese Adressen gehören.
Denn das sind glasklar personenbezogene Daten, zu deren Weiterreichung an einen kommerziellen Dienst normalerweise niemand berechtigt ist...