Drei Fragen:
Wenn man nicht Mit-Kläger ist, ist der Anspruch auf Schadensersatz
aus Börsenbetrug sicherlich verjährt?
Aufrechnung gegen verjährte Ansprüche geht aber doch noch?
Kann man also einen Börsenbetrugs-Schaden gegen Telekom-Rechnungen
aufrechnen?
Wenn man nicht Mit-Kläger ist, ist der Anspruch auf Schadensersatz
aus Börsenbetrug sicherlich verjährt?
Aufrechnung gegen verjährte Ansprüche geht aber doch noch?
Kann man also einen Börsenbetrugs-Schaden gegen Telekom-Rechnungen
aufrechnen?