Die Krönung im Zusammenhang mit der bereits erfolgenden Schleppnetzfahndung im Handel genannt "Monitoring" nach Drogenbossen, Bombenlegern etc. Sind die Verdachtskriterien der EU und des BMI.
Danach stehen in erster Linie Gewerbetreibende unter Generalverdacht, insbesondere forschende KMU-Unternehmen und Gründer. Die dürfen nur immer die gleichen Produkte nach "Schema F" bestellen, während man in der Forschung ständig andere Stoffe braucht. Ebenfalls unter Generalverdacht stehen alle Laborbetreiber, da schon die Bestellung von je zwei der wichtigsten Laborchemikalien direkt zu Verdachtsanzeige und Durchsuchung führen soll. Mischunternehmen sollen ebenfalls direkt angezeigt und durchsucht werden...
Das sind doch unmögliche Kriterien!
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.03.2020 18:00).