Das wird die Polizei wohl frei entscheiden können zum Zwecke der Gefahrenabwehr ob etwas geeignet ist oder nicht und ob Ermittlungen stattfinden werden, die Staatsanwaltschaften haben doch davon überhaupt keinen Plan.
Das wird die Polizei wohl frei entscheiden können zum Zwecke der Gefahrenabwehr ob etwas geeignet ist oder nicht und ob Ermittlungen stattfinden werden, die Staatsanwaltschaften haben doch davon überhaupt keinen Plan.