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  • kirsche40

mehr als 1000 Beiträge seit 14.02.2001

Deine Inkompetenz nervt

nontrivialmachine schrieb am 15. März 2014 09:37

> Was an dem Wort "Anfangsverdacht" hast Du nicht verstanden?
Bei welchem Verfahren? Zivilrechtlich? Strafrecht? Du hast beides
bisher munter durcheinander gewürfelt. Nur bei einem von beidem ist
das überhaupt von Interesse. Im Übrigen ist ein Anfangsverdacht
ebenfalls nichts, womit man eine Verurteilung begründen kann.

> Erstens gibt es auch eindeutigere Methoden [...]
Und schon wieder nichts gerichtsfestes...

> zweitens geben die Organisationen in ihren Datenschutzerklärungen offen zu,
> dass sie per Cookies, E-Tags und Device-Fingerprinting arbeiten und
> damit eindeutig gegen das TMG verstoßen, wenn sie den gesendeten
> DNT-Header ignorieren.
Und wieder kein Hinweis Deinerseits, wie Du den Bruch des Gesetzes
gerichtsfest beweisen willst.

> Insesondere E-Tags und Fingerprinting erfüllen
> klar den Tatbestand der Umgehung von Sicherungssystemen denn ihr
> Einsatz wird offen damit begründet, dass immer mehr User ihre Cookies
> regelmnäßig löschen oder ganz ablehnen.
Du nervst mit Deiner Inkompetenz in Sachen Juristerei! Informatik ist
nicht Recht! Wenn Du es doch soviel besser weißt als zig RA und StA
in der Republik, dann klag doch endlich einfach mal! Du wirst dann
schnell erkennen, dass es einen Unterschied macht, ob Du
zivilrechtlich oder strafrechtlich jemandem ans Bein pissen willst.
Leider kann ich Dein Gesicht nicht sehen, wenn Dein Anwalt Dir
erklärt, dass er schon 150€ dafür haben will, dass er Dir erstmal nur
die Rechtsgrundlagen mit dem Unterschied zwischen Zivil- und
Strafrecht beibringt...

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