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  • Systemverwalter

mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2006

Vorsicht: § 202d könnte Click auf Snowden-Folien zu Straftat machen!

Ich sehe die Pläne sehr kritisch. Gerade so ein § 202d könnte
z.B. jeden Click auf einen Artikel mit Snowden-Folien aus
beruflichen Gründen zur neuen Straftat machen!
Denn wegen des beruflichen Hintergrundes könnte ein 
Staatsanwalt hierin eine gewerbliche Tätigkeit (mit
Gewinnerzielungsabsicht) oder gar "Gewinnsucht"
unterstellen, wie es in anderen Bereichen bereits
geschehen ist.

Das könnte gerade auch Journalisten betreffen,
die Informationen von Whistleblowern erhalten!

Ich finde scheinheilig, dass der schwunghafte Handel mit
geklauten Bankdaten, den man als "Steuer-CD" sprachlich
gezielt verharmlost, zugleich ausgenommen sein soll.
Hier davon zu sprechen, dass Daten von Bankkunden nicht
schutzwürdig seien, kann man nur als Gipfel

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