dass sich das Bundesverfassungsgericht mal den Begriff des "Störers"
an sich vornimmt. Der ist, wie auch der des "Gefährders", in meinen
Augen eher rechts-staatlich als rechtsstaatlich einzuordnen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Störer
https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtstörer
https://de.wikipedia.org/wiki/Störerhaftung
https://de.wikipedia.org/wiki/Gefährder
an sich vornimmt. Der ist, wie auch der des "Gefährders", in meinen
Augen eher rechts-staatlich als rechtsstaatlich einzuordnen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Störer
https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtstörer
https://de.wikipedia.org/wiki/Störerhaftung
https://de.wikipedia.org/wiki/Gefährder