Der Betreiber wird verpflichtet, eine Registrierung per SMS über eine
deutsche Handynummer durchzuführen und Logs zu führen. Ob er hierfür
loggende Zwangsproxies nimmt oder eine ganze IP pro Person zuweist,
ist sein Problem.
* Kann er die Handynummer nicht benennen oder gibt es eine
Indizienlücke, so haftet der Betreiber.
* Kann der Mobilfunkbetreiber den Inhaber der Karte nicht sicher
benennen, so haftet der Mobilfunkbetreiber.
* Ist die Karte zwar ordnungsgemäß registriert, aber die eingetragene
Person nicht mehr im Besitz der SIM-Karte, so wird die SIM-Karte mit
der Begründung gesperrt, sie sei als gestohlen gemeldet. Derjenige,
der sich als Besitzer ausweist, um die Karte zu entsperren, wird
haften.
deutsche Handynummer durchzuführen und Logs zu führen. Ob er hierfür
loggende Zwangsproxies nimmt oder eine ganze IP pro Person zuweist,
ist sein Problem.
* Kann er die Handynummer nicht benennen oder gibt es eine
Indizienlücke, so haftet der Betreiber.
* Kann der Mobilfunkbetreiber den Inhaber der Karte nicht sicher
benennen, so haftet der Mobilfunkbetreiber.
* Ist die Karte zwar ordnungsgemäß registriert, aber die eingetragene
Person nicht mehr im Besitz der SIM-Karte, so wird die SIM-Karte mit
der Begründung gesperrt, sie sei als gestohlen gemeldet. Derjenige,
der sich als Besitzer ausweist, um die Karte zu entsperren, wird
haften.