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  • ollid

mehr als 1000 Beiträge seit 27.10.2000

Re: Privilegien für Zugangsprovider aus dem TMG auf WLAN-Betreiber ausdehnen

Wie bitte?

"Im Sinne dieses Gesetzes ist Diensteanbieter jede natürliche oder
juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung
bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt;..."

Ist ein WLAN Betreiber jetzt keine natürliche oder juristische Person
mehr?

Ich dachte, das Problem sei die (angebliche) Nichtanwendbarkeit des
TMG bei der Störerhaftung?
Nur was für Privilegien für Zugangsprovider sollen dann auf WLAN
Beteiber ausgedehnt werden? Oder ist die Störerhaftung nun doch
bereits durch das TMG ausgeschlossen?

"Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem
Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur
Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich,..."

Steht ja schließlich auch nirgendwo "ausgenommen Störerhaftung".

Blickt da die Legislative eigentlich noch selber durch ihre Gesetze
durch?

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