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  • Forenpilz

mehr als 1000 Beiträge seit 21.07.2013

BND

wenn deren Tun Verschlusssache ist, wäre deren umfassendes Tun, egal
wie und gegen wen auch keine wirkliche Straftat, nach dem hier
wirkungslosen StGB.

Äußerst ausgehebeltes Grundgesetz und Verfassungsschutz bedenklich,
wenn keiner diese kaputte Beamtenvereinigung des BND stoppt und mehr
kontrollieren kann, weil die betreffenden Organe massiv befangen
sind.

So sieht es wohl aus. Schlaf weiter, deutscher Michel. Wir sind doch
Doitschland. Juchee!

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