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mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.2001

Artikel 10 GG - beide Absätze lesen!

Art. 10 GG:

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind
unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet
werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des
Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem
Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des
Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte
Organe und Hilfsorgane tritt.

Bitte Absatz 2 genau lesen!


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