Immerhin ist es die gleiche RA-Kanzlei, die in der Ablehnung des
BVerfG steht, die auch die Beschwerde für den AK
Vorratsdatenspeicherung vertritt?
Grüße aus ME
Dots
BVerfG steht, die auch die Beschwerde für den AK
Vorratsdatenspeicherung vertritt?
Grüße aus ME
Dots