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  • Dotshead

mehr als 1000 Beiträge seit 12.02.2002

Ähem ist die abgelehnte Beschwerde nicht die des AK Vorratsdatenspeicherung?

Immerhin ist es die gleiche RA-Kanzlei, die in der Ablehnung des
BVerfG steht, die auch die Beschwerde für den AK
Vorratsdatenspeicherung vertritt?

Grüße aus ME

Dots
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