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106 Beiträge seit 30.12.2009

Frau RAin Dworschak kann keine zulässige Verfassungsbeschwerde erstellen

"Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Dworschak, Kanzlei Dr.
Fuchs, Schönigt & Partner, Meyerstr. 4, 298201 Bremen."

Dass laut Beschluss die Verfassungsbeschwerde nicht den einfachsten
Zulässigkeitsvoraussetzungen genügte, ist eine schallende Ohrfeige
für die Anwältin. Sofern sie Ihre Mandanten nicht auf die
offensichtliche Unzulässigkeit hinwies, sollten diese die ihr
gezahlte Vergütung zurückverlangen oder nicht zahlen.


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