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  • WaUser2

mehr als 1000 Beiträge seit 13.02.2003

http://www.jurpc.de/rechtspr/20030083.htm

Zitat:

1. Die Übersendung von Werbung durch E-Mail ohne Zustimmung bzw.
vermutetes Einverständnis des Empfängers stellt eine unzumutbare
Belästigung dar und verletzt den Empfänger in seinem
Persönlichkeitsrecht.

2. Auch das Werben für die politischen Ziele von Parteien durch
Übersenden von Newslettern stellt Werbung dar.

3. Eine grundsätzlich unzulässige Handlung wie das Zusenden von
E-Mail-Werbung wird nicht dadurch rechtmäßig, dass der
Rechtsgutinhaber die Beeinträchtigung durch eigene Abwehrmaßnahmen
hätte verhindern können. Solche Abwehrmaßnahmen können ihm nicht
aufgezwungen werden.

4. Das Interesse des Einzelnen, von unerbetener Wahlwerbung verschont
zu bleiben, ist höher zu bewerten als das aus Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG
folgende Recht der politischen Parteien auf politische Werbung auch
per Internet.

5. Wer auf seinen Internet-Seiten eine Funktion des Versendens von
E-Cards bereithält, haftet als mittelbarer Störer dafür, dass Dritte
von dieser Website aus E-Cards werbenden Inhalts auch ohne Zustimmung
der Empfänger versenden. Dem Betreiber der Website obliegt es
sicherzustellen, dass die E-Cards nicht ohne Zustimmung der
Adressaten versandt werden können.

++

http://www.jurpc.de/rechtspr/20030083.pdf
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