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  • pcbastler99

mehr als 1000 Beiträge seit 14.10.2015

Nicht zuende gedacht

Die DSGVO gelte nur für die „ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten“. Das Anbringen von Klingelschildern sei das nicht.

Ja, da hat er recht, der Herr Kranig. Das ANBRINGEN der Klingelschilder ist kein "ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung". Das ERSTELLEN dieser anzubringenden Schilder schon... denn ich denke nicht, dass ein Wohnbauunternehmen die Schilder mit der Hand schreibt... also werden sie Gedruckt und die Daten (Namen sind Daten!) teilweise automatisiert verarbeitet...

Und nu?

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