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  • nagin

538 Beiträge seit 25.11.2013

Wir haben die Macht ….

NEIN zu AGBs zu sagen, die uns die Hoheit ĂĽber unsere personenbezogenen Daten entreiĂźen wollen!

DENN auch ein Gesetz, muss früher oder später sich in die AGBs einzelner Unternehmen und Dienstleister wie ein Zahnarzt (Stichwort eCard) wiederfinden.

RFIDs lassen sich einer Mikrowellenbehandlung unterziehen. Achtung stets die niedrigste Leistungstuffe wählen um keine sichtbaren Schäden zu verursachen!
Alle offiziellen Dokumenten behalten nach aktueller Rechtslage trotz defekten RFIDs ihre GĂĽltigkeit, sofern die Ă„mter diese nicht EINZELN aufheben!

Bei jeder Behörde kann der einzelne immer noch der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten für alle Zwecke widersprechen, die nicht zur Erfüllung der Aufgaben jener Behörde dienen! Ich habe dies bereits erfolgreich sowohl mit einem Jobcenter als auch beim Einwohnermeldeamt praktiziert!

Naja, leider sind die meisten von und zu fault, zu träge, um sich selbst zu engagieren!
Eine ewige Wahrheit: der Mensch an sich ist faul, bequem!
Er hat ja eh nichts zu verbergen :-D

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