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  • jsm36

mehr als 1000 Beiträge seit 04.12.2009

Definitionsproblem

Die aktualisierten Regeln verbieten jetzt die Veröffentlichung von Bildern und Videos ohne die Erlaubnis der Personen, die nackt, lasziv oder in einer sexuellen Handlung dargestellt werden, einschließlich gefälschter Inhalte.

Ab wann ist ein Bild/Video die Darstellung einer bestimmten Person? Wie sehr verfälscht oder abgewandelt müsste etwas sein um nicht mehr eine bestimmte Person darzustellen?
Was ist bei Zwillingen und Doppelgängern?
Was bei abstrakter oder wenig fotorealistischer "Kunst"?

Was ist wenn ich die Nase von einer Person mit den Augen einer zweiten und den Haaren einer dritten und dem Kinn einer vierten und den Nippeln einer fĂĽnften und dem Mund einer sechsten....Um welche "Person" handelt es sich dann? Handelt es sich ĂĽberhaupt um eine Person und wessen Erlaubnis braucht man dann?

Wahrscheinlich wird man schon an der verbindlichen Definition einer "sexuellen Handlung" scheitern.

Der immer weiter verbreiteten Gewohnheit Gesetze und Regeln völlig unklar zu definieren und sich erst weiter damit zu befassen wenn es (die vorhersehbaren) Probleme gibt sollte man entgegen wirken.

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