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  • AGoetz

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Re: Wenn da eine dienstliche Anweisung nötig war

Joachim Durchholz schrieb am 23.12.2015 16:36:

... dann gab es schon vorher Versuche, den Mann aufzuwerten.

Eigentlich hätte man gegen den Namen Cybersicherheitsrat vorgehen müssen, der wirklich eklatanten und ganz sicher auch gewollten Verwechslungsgefahr wegen. Das hat man wohl nicht gekonnt oder nicht gewollt, so dass das vielleicht das Minimum war, was getan werden musste -und sei es nur, um sich nicht zu sehr angreifbar zu machen.

Leider kann man ohne nähere Info über solche Interna nur spekulieren.

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