Ja, ist gängige Praxis. Läuft in Bayern ganz genauso. Allerdings weiß
ich, dass das häufig nicht aus böser Absicht passiert oder weil
jemand bestochen würde, sondern schlicht und ergreifend aus
Unwissenheit.
Eine Entschuldigung für fehlerhaft angefertigte Ausschreibungen ist
das natürlich trotzdem nicht.
ich, dass das häufig nicht aus böser Absicht passiert oder weil
jemand bestochen würde, sondern schlicht und ergreifend aus
Unwissenheit.
Eine Entschuldigung für fehlerhaft angefertigte Ausschreibungen ist
das natürlich trotzdem nicht.