und zwar immer mit der Begründung, dass der Abgemahnte DPA-Texte
verwendet hat.
Ganz leicht zu erkennen an digitalen DPA-Fingerprints im Text wie:
"Möglicherweise", "Wahrscheinlich", "Unwetter", "Katastrophe",
"Mensch", "$einweitereswort".
verwendet hat.
Ganz leicht zu erkennen an digitalen DPA-Fingerprints im Text wie:
"Möglicherweise", "Wahrscheinlich", "Unwetter", "Katastrophe",
"Mensch", "$einweitereswort".