In den USA wurden dafür verantwortlich gemachte VW-Mitarbeiter angeklagt und verurteilt. Von Deutschland ist mir ein solcher Fall nicht bekannt, noch nicht mal irgendeine Anklage.
Es würde ja wohl auch gegen allgemein gültige Rechtsgrundsätze (Vertrauensschutz) verstoßen, wenn z. B. Prüfabläufe rückwirkend(!) geändert werden könnten, weil Prüfer oder Prüfinstitut geltende Normen plötzlich anders interpretieren.