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  • Motzknochen

576 Beiträge seit 11.06.2010

nachgerüstet werden soll in Regionen die besonders von Fahrverboten bedroht sind

Wie habe ich mir das vorzustellen?

Nur die Dieselbesitzer, die z.B. in einem bestimmten km-Abstand zur Innenstadt Stuttgart ihren Erstwohnsitz haben bekommen eine Nachrüstung?
Oder wie soll das geregelt werden?

Und wenn ich als Pendler ausserhalb des festgelegten km-Kreises wohne?
...oder als Student meinen Zweitwohnsitz dort habe?
...oder mit meinem Diesel da einfach mal hinfahren will?

Werde ich dann benachteiligt?

Was für eine Schwachsinnsidee - wie soll das funktionieren ohne dass es zu Klagen wg. Diskriminierung kommt?

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