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980 Beiträge seit 24.11.2002

Ob das "unterfingerabdrücken" in China als Willenserklärung anerkannt wird?

Da bin ich ja ´mal gespannt. Jedenfalls waren die Chinesen von der
Unterschrift begeistert. 
Siehe:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index4_frameset.html?/news/artike
l.php?id=45679

Fest steht nämlich, dass man den Fingerabdruck auch im bewusstlosen
oder betrunkenen Zustand abgibt. Dann kann folgendes Szenario zur
Realität werden:

Zwei Freunde, oder "Freunde", nennen wir den einen "Dumm" den anderen
"Schlau",  trinken zusammen zwei Flaschen Wodka aus. Schlau hat aber
vorher drei Dosen Ölsardinen gegessen. Erfolg ist, dass Dumm unter
dem Tisch liegt, Schlau "lebt" aber noch -schreibt sich auf dem PC
des "Freundes" eine Schuldschein über 5000€ und "signiert" diesen
digital mit dem Ausweis und dem Fingerabdruck des "Freundes". Nach
einer Woche legt Schlau den Schuldschein vor, der arme Freund Dumm
zahlt -bis er schwarz wird. Grund: Die digitale "Signatur" und die
Identifikation des Signaturschlüsselinhabers mittels Fingerabdruck
sind 100% sicher.
Aber vielleicht gibts in China keinen Alkohol? Könnt´ ja sein, oder?
Und selbstverständlich wird kein Krankenhaus oder Notartzt sich mit
dem Ausweis des Verletzten einen digital versiegelten Dienstvertrag
unterfingerabdrücken lassen.
Ein Schelm (und Däfetist), wer Böses denkt!

Trotzdem hat der Fingerabdruck seine eindeutige Berechtigung: Niemand
wird mit seiner Unterschrift eine Zeitung kaufen ebensowenig wird er
sich die Parkgebühren mittels Unterschrift abbuchen lassen. Für
Micropayments (60% der Zahlvorgänge) gibts wahrscheinlich nur ein
biometrisches Verfahren: der Fingerabdruck. Und jeder sollte dann
frei bestimmen können, was für ihn ein "Micropayment" ist!

Siehe:
http://rechtsinformatik.jura.uni-sb.de/cbl/comments/cbl-comment_20000
011.html    dort den Abschnitt "Micropayment - Macropayment".

Ferner steht fest, dass man den Fingerabdruck, im Gegensatz zur
eigenhändigen Unterschrift, keinesfalls auf Papier und einem
elektronischen Dokument GLEICHZEITIG abgeben kann.
Dies ist einzig und alleine mit der Unterschrift möglich. Und ebenso
einmalig ist, dass die unfälschbaren Verläufe der Schreibdruckdynamik
gleichzeitig untrennbar in beiden Dokumenten speicherbar sind. Im
Papier wie bisher, im elektronischen Dokument mit Verfahren digitaler
Siegel, also Verschlüsselung, Hash und Zeitstempel. Da jede
Unterschrift ein Unikat ist, kann keines der Dokumente jemals
gefälscht werden! Ganz einfach.

Siehe:
http://www.hesy.de/unfaelschbarer_Anteil_der_Unterschrift.pdf  
http://www.hesy.de/3D_Unterschrift.pdf 
und
http://www.hesy.de/Szenario.htm
http://www.hesy.de/auszuege_eigen_unt.pdf  was Prof. Holzhauer so zur
Unterschrift meint.

Gruß
René



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