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Avatar von Autokiller677
  • Autokiller677

mehr als 1000 Beiträge seit 25.08.2015

Überm Acker darf man also noch fliegen... zu gütig.

Da kann man es ich ja auch gleich schenken. Den meisten, die so eine fertig Drohne fliegen, geht es eben auch mit um das Bildmaterial. Aber wenn man quasi nirgendwo fliegen darf, wo es beeindruckende Luftaufnahmen geben könnte... mit den Regeln kann ich nichtmal ein Bild von meinem eigenen Garten von oben machen.

Klar braucht der Drohnenkram regeln. Aber mMn. hätte es z.B. auch gereicht, wenn man in Wohngebieten eine Mindestflughöhe von z.B. 50m einhalten muss oder so, und Start / Landung absolut senkrecht nach oben erfolgen müssen, bis die Höhe erreicht ist.

Aber stattdessen wird der Markt in Deutschland lieber gleich kaputt reguliert.

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