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889 Beiträge seit 04.09.2003

Re: DP: Peinliche Frage ! Es wird immer spannender !


> Jetzt möchte ich aber verdammt noch mal wissen:
> Warum wird eine solche gute und super-Erfindung eines individuellen
> Erfinders NICHTIG erklärt,

Weil jemand eine Nichtigkeitsklage eingereicht und möglicherweise
auch Stand der Technik gefunden hat, der im Prüfungsverfahren nicht
vorhanden war.

> ein Patent auf Geschäftsmethoden a la
> E-Data darf aber sein??

Wenn keiner Einspruch einlegt oder eine Nichtigkeitklage einreicht,
ist das Patent erstmal da.

> Und zwar ohne Chance auf Nichtig-Erklärung, weil es ja in den USA
> zuerst angemeldet worden ist und dort gültig geblieben ist...

Wieso? Was soll die USA damit zu tun haben? Eine Nichtigkeitsklage
ist ein sog. Popularrechtsbehelf, d. h. kann jederzeit eingereicht
werden. Das Bundespatentgericht wäre nicht an Entscheidungen anderer
Gerichte (z. B. in den USA gebunden).

> Wäre der gute Herr Matouschek auch so clever gewesen und hätte zuerst
> in den USA angemeldet, könnten sich seine Gegen-Kläger brausen
> gehen....

Welchen Unterschied macht das? Ein Patent kann in einem Land für
nichtig erklärt werden und im anderen Land nicht.

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