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  • eths

305 Beiträge seit 07.09.2000

Powerline Communication - so schnell nicht

> Wie andere Stromanbieter setzt E.ON Energie zudem auf die so
> genannte Powerline Communication, also Telefonie und
> Internet-Kommunikation über das Stromnetz. 

So schnell wird das aber nicht gehen, aber seit wann verstehen
Marketingabteilungen etwas von Recht, Physik und Technik. 

Hierzu schreibt der RegTP:

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Mitteilung Nr. 507/2000 der RegTP
(es gilt der im Amtsblatt veröffentlichte Text)

Abfrage zu "Powerline Communications" (PLC)

In der jüngsten Vergangenheit wurden vermehrt Anfragen von Herstellern
und Betreibern an die RegTP gerichtet, die sich mit der möglichen
Nutzung von Teilbereichen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 30 MHz und
der Zuteilung von Frequenzen für PLC-Systeme in ungeschirmten Leitern
befassen.

Ob und inwieweit PLC-Systeme einem Funkdienst zugeordnet werden können,
ist derzeit nicht geklärt. Daher sind diese Systeme auch  nicht in den
"Verwaltungsgrundsätzen Frequenznutzungen" der RegTP aufgeführt
(Amtsblatt 23/99, Mitteilung 572, Seite 4123).

Eine Nutzbarmachung oder Zuteilung von Frequenzen durch die RegTP ist
aufgrund noch nicht verbindlicher Grenzwerte für die erzeugten
Störfeldstärken zur Zeit nicht möglich. Die Frequenzbereichs-
zuweisungsplanverordnung gemäß § 45 TKG, die in der Nutzungsbestimmung
30 solche Grenzwerte für die Störfeldstärken von Frequenznutzungen in
und längs von Leitern vorsieht, ist bisher nicht in Kraft getreten.

Aufgrund dieser Anfragen sowie zur Ermittlung des Bedarfs im Bereich
"Powerline Communications" sieht sich die RegTP veranlasst, der
Öffentlichkeit und allen interessierten Kreisen Gelegenheit zu geben,
sich weitgehend zu ihren Vorstellungen bezüglich PLC-Systemen zu
äußern.

Diese Abfrage soll der RegTP u.a. Informationen über alle wichtigen
Planungsparameter und insbesondere über die erforderlichen
Frequenzbandbreiten liefern. Sie soll helfen, Mittel und Wege zur
Realisierung von PLC-Systemen zu finden.

Im Rahmen dieser Abfrage werden daher Hersteller und Betreiber von
Systemen für "Powerline Communications" gebeten, ihre Vorstellungen
über bzw. ihren Bedarf an solchen Systemen der RegTP formlos (in
deutscher Sprache) mitzuteilen. Dabei sollten zumindest die folgenden
Angaben enthalten sein:

· Einsatzgebiete (lokal, regional oder bundesweit);

· Anwendungszwecke (z.B. firmeninterne Zwecke, Dienstleistung für
  Dritte);

· Einzelfrequenzen, Frequenzteilbereiche bzw. -bandbreiten;

· Sendeleistungen bzw. Pegel auf den Leitern;

· Modulations-, Übertragungs-, Kanalzugriffs- und
  Kanalkodierungsverfahren;

· Art und Aufbau der Leiter und deren Verlegung;

· Störstrahlungswerte unter Volllast (Hauptverkehrsstunde) in
  Entfernungen von 3 m, 10m, 50 m, 100 m, 200 m, 500 m und 
  1000 m als Funktion der Frequenz;

· Beschreibung der vorgesehenen technischen Möglichkeiten, um
  Gleichfrequenzeinstrahlungen der PLC-Systeme in die Empfänger des
  Amateurfunks, der kommerziellen Funkanwendungen im
  Langwellenbereich, der Funkanlagen geringer Leistung (SRD) im 
  Lang- und Kurzwellenbereich, des Rundfunks im Lang-, Mittel- und
  Kurzwellenbereich und der zivilen und militärischen Funkanwendungen
  im Kurzwellenbereich zu minimieren;

· zeitweiser oder dauerhafter Betrieb;

· Stand der bisherigen Entwicklungen;

· erwartete Teilnehmerzahlen, Einsatzzeitpunkt und dgl.

Entsprechende Informationen werden bis zum 2.10.00 schriftlich erbeten.
Als Anschrift gilt: 

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Referat 125
Postfach 80 01
53105 Bonn
Telefax: 02 28/14-61 25.

Es ist beabsichtigt, nach Auswertung der Ergebnisse dieser Abfrage in
einer weiteren Amtsblattmitteilung die derzeitigen Nutzer von
Funkanwendungen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 30 MHz um
Stellungnahmen zur Einführung von PLC-Systemen aus ihrer Sicht zu
bitten (vgl. auch Paragraph 46 Abs. 3 TKG).

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Und vom DARC gibt es zu obiges folgende Kommentierung:

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Kommentierung der RegTP-Mitteilung Nr. 507/2000

„Abfrage zu Powerline Communications (PLC)“

Ein PLC-Betreiber (EnBW) sah sich veranlaßt, die Presseerklärung des
DARC zu PLC „richtigzustellen“ und darauf hinzuweisen, daß ihr System
noch keinen Funkamateur gestört habe:

Die RegTP hat jedoch in ihrer Miteilung Nr. 507/2000 betont, dass "eine
Nutzbarmachung oder Zuteilung von Frequenzen" für PLC-Anwendungen
"aufgrund noch nicht verbindlicher Grenzwerte für die erzeugten
Störfeldstärken zur Zeit nicht möglich" ist.

Zu den erzeugten Störfeldstärken erwartet sie bis zum 02. Oktober eine
Antwort von den Herstellern und Betreibern von PLC-Systemen. Unter
anderem soll geklärt werden, wie die geplante Powerline-Anwendungen
aussehen.

Nach der Abschluß der Auswertung der Umfrage wird die RegTP auch die
derzeitigen Nutzer von Funkanwendungen im Frequenzbereich 9 kHz bis 30
MHz um Stellungnahmen zur Einführung von PLC zu bitten.

Die RegTP-Abfrage macht deutlich, daß es verschiedene PLC-Systeme gibt,
die nach dem Einsatzgebiet, den belegten Frequenzbereichen, den
verwendeten Leitungen und den Pegeln auf ihnen, den
Modulationsverfahren, der übertragbaren Datenrate sowie den
Möglichkeiten, bestimmte Frequenzbereiche auszusparen, stark variieren,
und das in einer Vielfalt, die selbst der RegTP bislang offensichtlich
nicht genügend bekannt ist.

Die Frage der RegTP nach den Störstrahlungswerten bis zu einer
Entfernung von 1000 Metern läßt erkennen, daß das Störpotential von PLC
erheblich sein und den Amateurfunk unter 30 MHz völlig lahmlegen kann.

Der DARC erwartet daher mit großem Interesse die Ergebnisse dieser
Abfrage und wird die Gelegenheit zu einer Stellungnahme gerne nutzen.

12.09.2000

Hans-Joachim Brandt, DJ1ZB

Stab Normen des DARC

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