Der übliche Bürokratenwitz: Große Worte ohne praktische Bedeutung.
Denn die VDS ist zwar grundrechtswidrig, soll aber dennoch auf
keinen Fall abgeschafft werden. Vielmehr bleibt alles wie es ist
(warum eigentlich?), bis die Formalia der grundrechtswidrigen
Sache so abgeändert sind, dass man sie dann als nicht mehr
grundrechtswidrig ausgeben kann. Außer einer Begrenzung der
Speicherdauer auf ein Jahr soll sich also nichts ändern, was
faktisch bedeutet, dass die Vorratsdatenspeicherung bestätigt
wurde. Und wie gesagt: Auch in ihrer angeblich rechtswidrigen
Form weiter bleiben soll. Sagt der gleiche Generalanwalt, der
auch tönt, die Vorratsdatenspeicherung widerspreche EU-Recht.
Gleiches Vorgehen wie bei der Passagierdatenweitergabe.
War leider rechtswidrig, wurde umformuliert, blieb auch in der
Zeit der fortdauernden Rechtswidrigkeit weiter in Kraft und
dann - uff! - wurde sie endlich rechtlich wasserdicht gemacht.
Praktisch gesehen ist diese Aussage "widerspricht EU-Recht"
nicht zu unterscheiden von "ist völlig EU-rechtskonform".
Ulriko
Denn die VDS ist zwar grundrechtswidrig, soll aber dennoch auf
keinen Fall abgeschafft werden. Vielmehr bleibt alles wie es ist
(warum eigentlich?), bis die Formalia der grundrechtswidrigen
Sache so abgeändert sind, dass man sie dann als nicht mehr
grundrechtswidrig ausgeben kann. Außer einer Begrenzung der
Speicherdauer auf ein Jahr soll sich also nichts ändern, was
faktisch bedeutet, dass die Vorratsdatenspeicherung bestätigt
wurde. Und wie gesagt: Auch in ihrer angeblich rechtswidrigen
Form weiter bleiben soll. Sagt der gleiche Generalanwalt, der
auch tönt, die Vorratsdatenspeicherung widerspreche EU-Recht.
Gleiches Vorgehen wie bei der Passagierdatenweitergabe.
War leider rechtswidrig, wurde umformuliert, blieb auch in der
Zeit der fortdauernden Rechtswidrigkeit weiter in Kraft und
dann - uff! - wurde sie endlich rechtlich wasserdicht gemacht.
Praktisch gesehen ist diese Aussage "widerspricht EU-Recht"
nicht zu unterscheiden von "ist völlig EU-rechtskonform".
Ulriko