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Avatar von kulinux
  • kulinux

mehr als 1000 Beiträge seit 29.01.2001

Apropos: Staatsvertrag

Soweit ich weiß, wurden die Staatsverträge zwischen den Landesmedienanstalten und den Ländern bzw. dem Bund geschlossen. Und zwar zu Lasten Dritter, nämlich der "Kunden" der Sender, die auf diesen Vertrag keinerlei Einfluss nehmen können, da es ihnen nicht möglich ist, das Verhalten "ihrer Volksvertreter" in diesem Punkt zu beeinflussen: Sie können die nur "en bloc" wählen, wobei eine Wahlverweigerung für diese keine Folgen hat: Selbst wenn Frau Merkel als einzige Person im ganzen Land noch wählen gehen würde, wäre der ganze Bundestag nach geltendem Wahlrecht zu 100% mit CDU besetzt und sie Kanzlerin. Korrigiert mich, wenn es inzwischen anders sein sollte…

D.h., die beiden Vertragsparteien schliessen zum Vor- (aus ihrer Sicht) oder Nachteil (aus der Sicht der Kritiker) eine Vertrag. M.W. ist sowas seit den alten Römern nicht zulässig.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.09.2018 14:36).

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