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  • melmex

239 Beiträge seit 09.12.2016

pro Gerät

63. Sollte dies noch nicht ausreichen, lässt sich hinzufügen, dass sich die Änderung des Entstehungstatbestands neben anderen Gründen durch den technologischen Fortschritt erklärt. Hätte man das frühere System („ein Gerät, eine Gebühr“) aufrechterhalten, hätte angesichts der Verbreitung neuer Geräte wie u. a. Personalcomputer(47) oder Smartphones, die Zugang zu Rundfunkprogrammen ermöglichen, das Risiko einer Vervielfachung der Einnahmen bestanden(48).

Falsch. Auch damals bezahlte man nur pro Haushalt/Person. Das Ziel der Regeländerungen was mehr Einnahmen zu erzielen und das hat man auch geschafft.

Mit der Erweiterung auf Internetgeräte (Internet ist kein Rundfunk) und später auf Wohnungen dienten nur einem Zeck, es soll sich niemand der Rundfunkgebühr entziehen können. Früher reichte die einfache Behauptung das entsprechendes Gerät zu besitzen. Damit war die GEZ in der Beweißpflicht. Deswegen auch die GEZ-Schüffler. Es ging immer nur darum die Einnahmen zu sichern nicht sie gerechter zu ermitteln.

Mit der Wohnungsmethode sind die Öffis fein raus. Um sich dem zu entziehen gibt es nur noch den Weg der Obdachlosigkeit. Die Frage ist doch ob man sich ob es zu den Grundrechten gehört sich diesem System zu enziehen (Vertragsfreiheit, Gewissenfreiheit, Religionsfreiheit, Menschenwürde).

Ansonsten kann man auch gleich eine PulsgebĂĽhr einfĂĽhren. Jeder Mensch der einen Puls hat muss blechen. Einziger Ausweg - der Tod.

Generell ist die Einlassung des Generalanwaltes sehr Spitzfindig, wie generell bei Rechtsfragen um die GEZ Gebühr, es geht nicht um den Sachverhalt per se, sondern darum ob es der EU hätte mitgeteilt werden müssen.

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