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  • ongar

mehr als 1000 Beiträge seit 13.02.2001

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die EU-Kommission hat gerade dem franzoesischem
Vorschlagt der Sperrung von Internetnutzern nach
wiederholtem "illegalem" Nutzen des Netzes eine
Abfuhr erteilt.

Damit gibt es wieder einen Richtervorbehalt.
Keine Moeglichkeit fuer die MI um die Gerichte
herumzukommen.

Mag ja sein das die EU-Kommision beschi**en ist aber hier
haben sie anscheinend ne richtige Endscheidung getroffen.

Es koennte natuerlich auch sein (VT) das nicht genug Geld
geflossen ist ;-)

gruss rudi
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