... daß die W....vorlagen weiterhin verbreitet werden dürfen.
Wobei, wenn man erstmal fein säuberlich zwischen hoher Kunst (z.B.
Aktfotografie, erotische Bilder + Literatur) und dem phantasielosen
Schmuddelkram unterscheidet, könnte man ja letzteres in einem Wust an
blödsinnigen Bestimmungen (= Kernkompetenz der EU) den Bach runter
gehen lassen.
Die Fragen dazu wären wiederum "Wo ist der Unterschied?" und "Wer
legt das fest?", also scheint der status quo doch besser, der da
lautet: Echte Pornografie gibt es sowieso nur gegen Altersnachweis
und für bares/Kreditkarte.
Es war also wieder mal eu-typisches Schattenfechten.
Jan
Wobei, wenn man erstmal fein säuberlich zwischen hoher Kunst (z.B.
Aktfotografie, erotische Bilder + Literatur) und dem phantasielosen
Schmuddelkram unterscheidet, könnte man ja letzteres in einem Wust an
blödsinnigen Bestimmungen (= Kernkompetenz der EU) den Bach runter
gehen lassen.
Die Fragen dazu wären wiederum "Wo ist der Unterschied?" und "Wer
legt das fest?", also scheint der status quo doch besser, der da
lautet: Echte Pornografie gibt es sowieso nur gegen Altersnachweis
und für bares/Kreditkarte.
Es war also wieder mal eu-typisches Schattenfechten.
Jan