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mehr als 1000 Beiträge seit 28.09.2001

Moralisches / Unmoralisches zu definieren ist nicht Aufgabe der Gesetzgebung..

..oder der Verfassung, das ist der Zuständigkeitsbereich von
moralischen Institutionen, Erziehung oder Bildung.

Das grundsätzlich zu trennen von der Gesetzgebung statt zu bestimmen
wie man sein Privatleben gestalten sollte - solange man keinem
schadet;
wie es - weitgehend - auch in unserem Grundgesetz der Fall ist.

Michael

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