katzenvieh schrieb am 26. Januar 2005 0:33
> Dann erläutere mir doch bitte einmal, inwiefern der von
> mir zitierte Satz nicht _genau_ das beinhaltet.
Soll ich Dir auch noch erklären, dass die von der Erde abgewandte
Seite des Mondes keine große Coca-Cola-Reklame ist?
"(2) Ein Patentanspruch auf ein Computerprogramm, sei es auf das
Programm allein oder auf ein auf einem Datenträger vorliegendes
Programm, ist nur zulässig, insoweit das Programm, wenn es auf einem
Computer, auf einem programmierten Computernetz oder einer sonstigen
programmierbaren Vorrichtung installiert und ausgeführt wird, einen
in derselben Patentanmeldung erhobenen Erzeugnis- oder
Verfahrensanspruch gemäß Absatz 1 begründet."
Das bedeutet, dass Software nur dann durch ein Patent beansprucht
werden darf, wenn das Programm in Ausführung einen Erzeugnis- oder
Verfahrensanspruch begründet. Ein Erzeugnisanspruch ist ein Anspruch
auf das Erzeugnis eines neuartigen Produktionsverfahrens, unter der
Einschränkung, dass das Erzeugnis aufgrund des neuartigen
Produktionsverfahrens hinreichend unterscheidbar ist (z.B. wegen der
besseren Qualität wie "mehr Polyesterfasern pro cm^3 enthalten"). Ein
Verfahrensanspruch ist ein Patentanspruch, der sich auf ein Verfahren
richtet und gewöhnlich die Form "Verfahren zur Ausführung durch ABC
mit einem Schritt des Blabla und einem Folgeschritt des Blubblub, in
dem xyz gemacht wird, gekennzeichnet durch einen Schritt, in dem ...
"
> Es gibt keine Trennung zwischen Flußdiagramm, Sourcecode
> und Objectcode, alles ist "Programm".
Was das obige Zitat angeht, bist Du nicht in der Wallachei, sondern
auf einem anderen Planeten. Es geht in dem Zitat allein um
Formvorgaben für einen Patentanspruch. Dort wird festgestellt, dass
ein zu patentierendes Programm ein neuartiges Verfahren zum
Gegenstand haben muss.
> Dann erläutere mir doch bitte einmal, inwiefern der von
> mir zitierte Satz nicht _genau_ das beinhaltet.
Soll ich Dir auch noch erklären, dass die von der Erde abgewandte
Seite des Mondes keine große Coca-Cola-Reklame ist?
"(2) Ein Patentanspruch auf ein Computerprogramm, sei es auf das
Programm allein oder auf ein auf einem Datenträger vorliegendes
Programm, ist nur zulässig, insoweit das Programm, wenn es auf einem
Computer, auf einem programmierten Computernetz oder einer sonstigen
programmierbaren Vorrichtung installiert und ausgeführt wird, einen
in derselben Patentanmeldung erhobenen Erzeugnis- oder
Verfahrensanspruch gemäß Absatz 1 begründet."
Das bedeutet, dass Software nur dann durch ein Patent beansprucht
werden darf, wenn das Programm in Ausführung einen Erzeugnis- oder
Verfahrensanspruch begründet. Ein Erzeugnisanspruch ist ein Anspruch
auf das Erzeugnis eines neuartigen Produktionsverfahrens, unter der
Einschränkung, dass das Erzeugnis aufgrund des neuartigen
Produktionsverfahrens hinreichend unterscheidbar ist (z.B. wegen der
besseren Qualität wie "mehr Polyesterfasern pro cm^3 enthalten"). Ein
Verfahrensanspruch ist ein Patentanspruch, der sich auf ein Verfahren
richtet und gewöhnlich die Form "Verfahren zur Ausführung durch ABC
mit einem Schritt des Blabla und einem Folgeschritt des Blubblub, in
dem xyz gemacht wird, gekennzeichnet durch einen Schritt, in dem ...
"
> Es gibt keine Trennung zwischen Flußdiagramm, Sourcecode
> und Objectcode, alles ist "Programm".
Was das obige Zitat angeht, bist Du nicht in der Wallachei, sondern
auf einem anderen Planeten. Es geht in dem Zitat allein um
Formvorgaben für einen Patentanspruch. Dort wird festgestellt, dass
ein zu patentierendes Programm ein neuartiges Verfahren zum
Gegenstand haben muss.