Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

515 Beiträge seit 02.12.2002

OPTIN - Das heißt auf gut DEUTSCH (1.Nov.2003, Allerheiligen)

Heise schreibt:
EMail-Werbung nur mit vorheriger Einwilligung der Adressaten
gestattet.
Das Erfordernis einer verbindlichen vorherigen Einwilligung
("Opt-in")

Fragen:

1. Was ist eine vorherige Einwilligung (in welcher Form muß diese in
der Praxis stattfinden) ?

2. Was ist ein Adressat (Ein Alias-GMX-E-Mail oder meine komplette
Adresse)?

3. Was ist eine verbindliche Einwilligung (Opt-in) und was ist eine
unverbindliche Einwilligung ?

Danke für die Antworten !


Josef
Bewerten
- +
Ansicht umschalten