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  • evilk666

mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.2002

Straftaten ab 5 Jahren Gefängnis


<<<Gute Noten erhielten auch die Länder, die Ermittlungen mit Zugriff
auf Datenbestände nur bei besonders schweren Straftaten oder bei
möglichen Strafen ab fünf Jahren Gefängnis gestatten oder in denen
nur die Daten von besonders benannten Konzernen und nicht von kleinen
Anbietern gespeichert werden müssen.>>>

Da muss sich Deutschland nicht mit guten Noten beschmutzen. Denn hier
hatte man es ja fertiggebracht und das Ganze auf Straftaten
"begrenzt", die im Höchstmaß mit mindestens 5 Jahren Gefängnis belegt
seien.

Und ja, "mindestens 5 Jahre Höchstmaß" ist ein ganz ganz gewaltiger
Unterschied zu 5 Jahren Mindestfreiheitsstrafe.

-- 
evilk666

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