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696 Beiträge seit 31.05.2002

Re: Was heißt hier "Einbruch"?

shertz schrieb am 4. September 2011 22:46

> Nein, denn das hinkt. Der wesentliche unterschied hier ist, ist bei
> Mord ist der Öfen endgültig aus. Wenn du deinen Computer also
> absichtlich irreparabel kaputtgemacht hast könntest du sagen, du hast
> ihn umgebracht. Anschließend hättest du ihn quasi auf dem Gewissen ;)

Ganz einfach: Ein Computer lebt nicht. Deswegen kann man ihn nicht
umbringen.

> Ja und? Physische Gewalt ist auch nur die Veränderung einer
> existierenden Anordnung von Atomen in eine andere. Da ist nichts
> schlimmes dran.

Die Veränderung der Anordnung wird durch den Rechner bewirkt.
Nicht durch physische Gewaltanwendung von außen.

> Da ist ziemlich viel verkehrt, der wichtigste Punkt ist, dass das
> Vorhandensein von Schwachstellen einen nicht dazu berechtigt sie
> auszunutzen. DU unterschlägst völlig, dass der Sender seines
> Datenstroms dies mit einer gewissen Absicht in diesem Fall war diese
> Absicht schädlicher Natur.

Man kann darüber diskutieren, ob ein solches Verhalten strafwürdig
sein soll.
Aber mit Einbruch hat das nichts zu tun.

> > Derjenige, der nur Signale sendet, beschädigt kein fremdes Eigentum.
> > Denn die Reaktionen des Rechners wurden vom Eigentümer selbst
> > festgelegt.
> Nur wenn der Eigentümer auch der Produzent aller Bestandteile ist.

Es mag sein, daß der Eigentümer sich nicht darüber bewußt ist, welche
Festlegungen er mit der Installation eines Fremdprogramms getroffen
hat.
Aber das ist seine Fahrlässigkeit.

> Außerdem implizierst du hier, dass es keine Fehler in Produkten gibt
> und jedes Verhalten Absicht sei, nur weil es definiert ist. Das ist
> natürlich völlig falsch. 

Für Fehler in Produkten ist der Hersteller haftbar zu machen.

Es ist Sache des Eigentümers, dafür zu sorgen, daß sein Gerät sich so
verhält wie er es beabsichtigt.

> > Den Leuten, die die entsprechenden Passagen verfaßt haben, kann man
> > sicher keine besonders hohe IT-Kompetenz bescheinigen. Denn sonst
> > würde man dort andere Formulierungen finden.
> Ich wette aber die wurden von derartigen beraten.

Dann waren das sicher keine guten Berater.

> > Nur weil für etwas der Aufwand eines Einbruchs betrieben wurde, heißt
> > das nicht, daß man es mit diesem gleichsetzen darf. Mit Logik
> > scheinst Du noch einige Probleme zu haben.
> Eher du mit deiner Lesekompetenz. Ich habe nicht geschrieben, dass
> Einbruch deswegen gleichsetzen darf. Ich habe geschrieben, dass man
> es nicht gleichsetzen darf, wenn der Aufwand und die kriminelle
> Energie für beide Taten völlig unterschiedlich ist.

Du hast wirres Zeug geschrieben.
Auf den Aufwand und die "kriminelle Energie" (was das auch immer sein
mag) kommt es nicht an.
Mal zurück zum Thema: Es ging um die Frage, ob man bei Ausspähen von
Daten den Begriff "Einbruch" in irgendeinem übertragenen Sinne
anwenden kann.
Das geht nicht. Denn die wesentlichen Merkmale des Einbruchs sind
beim Ausspähen von Daten nicht mal in entferntester Weise vorhanden.
Es wird keine physische Gewalt angewendet.
Es wird kein verbotener Bereich betreten.
"Einbruch" ist hier ein übler Propagandabegriff, der von der
tatsächlichen Verantwortung ablenken soll.

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