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  • shertz

mehr als 1000 Beiträge seit 30.12.2008

Re: Was heißt hier "Einbruch"?

Carsten162 schrieb am 5. September 2011 02:58

> shertz schrieb am 4. September 2011 22:46

> > Nein, denn das hinkt. Der wesentliche unterschied hier ist, ist bei
> > Mord ist der Öfen endgültig aus. Wenn du deinen Computer also
> > absichtlich irreparabel kaputtgemacht hast könntest du sagen, du hast
> > ihn umgebracht. Anschließend hättest du ihn quasi auf dem Gewissen ;)

> Ganz einfach: Ein Computer lebt nicht. Deswegen kann man ihn nicht
> umbringen.
Genau, und im Internet kann man nicht surfen, da dort kein Wasser
ist. Du hast ganz offensichtlich tatsächlich ein Problem damit Dinge
im übertragenen Sinne zu verstehen. Vielleicht solltest du da mal
einen VHS Kurs oder soetwsa belegen.

> > Ja und? Physische Gewalt ist auch nur die Veränderung einer
> > existierenden Anordnung von Atomen in eine andere. Da ist nichts
> > schlimmes dran.

> Die Veränderung der Anordnung wird durch den Rechner bewirkt.
> Nicht durch physische Gewaltanwendung von außen.
Der auslöser stamm auch von außen, ohne den das niemals möglich
gewesen wäre.

> Es mag sein, daß der Eigentümer sich nicht darüber bewußt ist, welche
> Festlegungen er mit der Installation eines Fremdprogramms getroffen
> hat.
> Aber das ist seine Fahrlässigkeit.
Es wird nicht wahrer dadurch, dass du es wiederholst. Witzigerweise
handelst du nach deiner komischen Aufassung selber fahrlässig, weil
dein Betriebssystem ebenfalls fehlerhaft ist.

> > Außerdem implizierst du hier, dass es keine Fehler in Produkten gibt
> > und jedes Verhalten Absicht sei, nur weil es definiert ist. Das ist
> > natürlich völlig falsch. 

> Für Fehler in Produkten ist der Hersteller haftbar zu machen.

> Es ist Sache des Eigentümers, dafür zu sorgen, daß sein Gerät sich so
> verhält wie er es beabsichtigt.
Nein, nicht wenn es ihm nicht möglich ist.

> > > Den Leuten, die die entsprechenden Passagen verfaßt haben, kann man
> > > sicher keine besonders hohe IT-Kompetenz bescheinigen. Denn sonst
> > > würde man dort andere Formulierungen finden.
> > Ich wette aber die wurden von derartigen beraten.

> Dann waren das sicher keine guten Berater.
Jaja, das typische heise Problem. Die Welt ist voller Idioten und nur
man selber hat den vollen Überblick...

> > > Nur weil für etwas der Aufwand eines Einbruchs betrieben wurde, heißt
> > > das nicht, daß man es mit diesem gleichsetzen darf. Mit Logik
> > > scheinst Du noch einige Probleme zu haben.
> > Eher du mit deiner Lesekompetenz. Ich habe nicht geschrieben, dass
> > Einbruch deswegen gleichsetzen darf. Ich habe geschrieben, dass man
> > es nicht gleichsetzen darf, wenn der Aufwand und die kriminelle
> > Energie für beide Taten völlig unterschiedlich ist.

> Du hast wirres Zeug geschrieben.
> Auf den Aufwand und die "kriminelle Energie" (was das auch immer sein
> mag) kommt es nicht an.
Jetzt bin ich an deiner sprachlichen Inkompetenz schuld? Passt
irgendwie, denn irgendwie hast du ein komisches Verhältnis zur
Schuldfrage.
> Mal zurück zum Thema: Es ging um die Frage, ob man bei Ausspähen von
> Daten den Begriff "Einbruch" in irgendeinem übertragenen Sinne
> anwenden kann.
> Das geht nicht. Denn die wesentlichen Merkmale des Einbruchs sind
> beim Ausspähen von Daten nicht mal in entferntester Weise vorhanden.
> Es wird keine physische Gewalt angewendet.
Physische Gewalt ist nicht notwendig für einen Einbruch. Mit einem
nachgemachten Schlüssel soll es beispielsweise auch funktionieren.
> Es wird kein verbotener Bereich betreten.
Es wurde ein geschützter Bereich "geschützter Bereich", oder wofür
sind User-/Passwortabfragen an einem Computer sonst da?

> "Einbruch" ist hier ein übler Propagandabegriff, der von der
> tatsächlichen Verantwortung ablenken soll.
Nein, denn ein Einbruch ist ja nichtmal per se nichts Verbotenes, du
könntest also nur Verharmlosung vorwerfen. Und wenn du jetzt deine
Phantasiewelt in der alle Staatsanwälte, Juristen, Politiker und
andere Informatiker Idioten sind, verlassen würdest, um dich kurz der
Realität zuzuwenden, in der der Täter, wenn man ihn denn fassen
würde, für die Tat verantworten muss, dann würdest du vielleicht
bemerken, dass mit dem Begriff eben nicht von der tatsächlichen
Verantwortung abgelenkt wird.

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