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696 Beiträge seit 31.05.2002

Re: Was heißt hier "Einbruch"?

shertz schrieb am 5. September 2011 10:16

> > Die Veränderung der Anordnung wird durch den Rechner bewirkt.
> > Nicht durch physische Gewaltanwendung von außen.
> Der auslöser stamm auch von außen, ohne den das niemals möglich
> gewesen wäre.

Der Rechner wurde so programmiert, daß er auf einen bestimmten
Auslöser eine bestimmte Aktion ausführt.
Das liegt im Verantwortungsbereich des Besitzers.

> Es wird nicht wahrer dadurch, dass du es wiederholst. Witzigerweise
> handelst du nach deiner komischen Aufassung selber fahrlässig, weil
> dein Betriebssystem ebenfalls fehlerhaft ist.

Du kannst gern versuchen, meinen Rechner zu knacken. Hab ich kein
Problem mit.

> > Es ist Sache des Eigentümers, dafür zu sorgen, daß sein Gerät sich so
> > verhält wie er es beabsichtigt.
> Nein, nicht wenn es ihm nicht möglich ist.

Bei Rechnern ist es immer möglich, ihn so zu programmieren, daß er
das tut, was man will.

> > Mal zurück zum Thema: Es ging um die Frage, ob man bei Ausspähen von
> > Daten den Begriff "Einbruch" in irgendeinem übertragenen Sinne
> > anwenden kann.
> > Das geht nicht. Denn die wesentlichen Merkmale des Einbruchs sind
> > beim Ausspähen von Daten nicht mal in entferntester Weise vorhanden.
> > Es wird keine physische Gewalt angewendet.
> Physische Gewalt ist nicht notwendig für einen Einbruch. Mit einem
> nachgemachten Schlüssel soll es beispielsweise auch funktionieren.

Das ist kein Einbruch.
Es wird zwar so bestraft wie ein Einbruch, ist aber keiner, denn
sonst hätte man das Tatbestandsmerkmal nicht explizit aufführen
müssen.

> > Es wird kein verbotener Bereich betreten.
> Es wurde ein geschützter Bereich "geschützter Bereich", oder wofür
> sind User-/Passwortabfragen an einem Computer sonst da?

Ja, wofür sind leicht erratbare Passwörter denn da? Da muß man doch
annehmen, daß es dem Besitzer nichts ausmacht, wenn andere an die
Daten rankommen?

Aber das ist nicht der Punkt.
Der Raum, in dem der Rechner steht, wird nicht betreten. Deswegen
kein Einbruch.

> > "Einbruch" ist hier ein übler Propagandabegriff, der von der
> > tatsächlichen Verantwortung ablenken soll.
> Nein, denn ein Einbruch ist ja nichtmal per se nichts Verbotenes, du
> könntest also nur Verharmlosung vorwerfen. Und wenn du jetzt deine
> Phantasiewelt in der alle Staatsanwälte, Juristen, Politiker und
> andere Informatiker Idioten sind, verlassen würdest, um dich kurz der
> Realität zuzuwenden, in der der Täter, wenn man ihn denn fassen
> würde, für die Tat verantworten muss, dann würdest du vielleicht
> bemerken, dass mit dem Begriff eben nicht von der tatsächlichen
> Verantwortung abgelenkt wird.

Blablablablabla.

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