... nämlich langsame E-Roller, die mit 5-10 km/h im Fußgängerbereich unterwegs sind und dann auch wie normale, motorlose Tretroller behandelt werden und ohne Kennzeichen etc. auskommen. Und für die Leute, die unbedingt auf einem dafür nicht so toll geeigneten und instabilen Fahrzeug flott dahinrasen wollen, dann halt die Plakette, Versicherungspflicht und Verlagerung in den rollenden Verkehr. Scheint mir sachgerecht zu sein und erlaubt je nach persönlicher Vorliebe sowohl das flotte Fahren für größere Distanzen, wie auch das unkomplizierte Gelegenheitsrollen für die Kurzstrecke.
Und beim elektrischen Fahrrad geht so eine Einteilung mit Pedelec/E-Bike ja auch; scheint also grundsätzlich nichts dagegen zu sprechen, zwei "Gefahrklassen" zu definieren und die unterschiedlich zu behandeln.