Unternehmen, die Whatsapp oder Facebook als "Berwerbungskanal" nutzen, sind aus meiner Sicht unseriös. Bei 1-Mann-Betrieben kann man ein Auge zudrücken, aber wenn die Personalerin ihren Bewerbungsprozess mit Zuckerbergs Datenkracken abwickelt, dann stimmt was nicht. Ist das überhaupt vereinbar mit der DSGVO?