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  • Schakal

mehr als 1000 Beiträge seit 24.02.2000

Kein Foto aus religiösen Gründen

Im SGB steht, dass die Karte ohne Foto ausgestellt wird, wenn das
Erstellen eines Lichtbilds aus religiösen Gründen abgelehnt wird.

Ich werde mich bei Anforderung des Fotos darauf berufen. Falls dann
jemand eine Erläuterung will, bevor die Karte ausgestellt wird, werde
ich diese verweigern und notfalls klagen. Für seine Religion braucht
sich niemand zu rechtfertigen und man muss sie der Krankenkasse auch
nicht offenbaren. Ich bin jedenfalls ziemlich sicher, dass das FSM
über so einen Unsinn wie eine Gesundheitskarte mit Foto sehr wütend
wäre.
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