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Avatar von cdonat
  • cdonat

mehr als 1000 Beiträge seit 21.10.2002

Kann ich denn Daten einem Arzt nur teilweise freigeben?

Angenommen ich hätte etwas an der Prostata und breche mir dann den Arm. Der Unfallchirurg, den ich nicht weiter kenne und dem ich erst mal nur für die aktuelle Behandlung notgedrungen vertraue, sollte dann doch nicht noch ausführlich über die Prostataleiden bescheid wissen können.

Kann ich das als Patient denn den Zugriff für den Arzt beschränken? Kann ich als Patient das auch so beschränken, dass der Arzt die Beschränkung nicht erkennen kann, dass da für ihn der Zugriff beschränkt ist? Sonst könnte er ja aus der Tatsache, dass da ein Teilbereich gesperrt ist, Rückschlüsse ziehen.

Oder hab ich da was falsch verstanden mit der Hoheit über die Daten?

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