JoeMun schrieb am 27. April 2007 19:48
> Dem Empfänger der Blutsende wird nicht ein Literpreis für Blut
> berechnet
Wie werden denn Blutkonserven konkret abgerechnet? Meines Wissens für
Geld pro Einheit.
> sondern der Aufwand der an Arbeit und Material für
> Blutgewinnung, Lagerung, Qualitätskontrolle, Tests und letztendlich
> Verabreichung wird erstattet.
Wenn Du es andererseits ausschließlich für legitim hältst, den
Bearbeitungsaufwand zu bezahlen, dann bestätige mir, dass Du
gleichermassen Konzepte wie Eigentum an Rohstoffen oder Grundbesitz
ablehnst. In diesem Fall erschiene mir Deine Argumentation -
zumindest in sich - schlüssig.
Wenn nicht, willst Du eine Ausnahmeregelung für ein einzelnes
Wirtschaftsgut, den Rohstoff Blut. Das kann man auch vertreten,
Ausnahmen sollte man aber begründen können.
> Dem Empfänger der Blutsende wird nicht ein Literpreis für Blut
> berechnet
Wie werden denn Blutkonserven konkret abgerechnet? Meines Wissens für
Geld pro Einheit.
> sondern der Aufwand der an Arbeit und Material für
> Blutgewinnung, Lagerung, Qualitätskontrolle, Tests und letztendlich
> Verabreichung wird erstattet.
Wenn Du es andererseits ausschließlich für legitim hältst, den
Bearbeitungsaufwand zu bezahlen, dann bestätige mir, dass Du
gleichermassen Konzepte wie Eigentum an Rohstoffen oder Grundbesitz
ablehnst. In diesem Fall erschiene mir Deine Argumentation -
zumindest in sich - schlüssig.
Wenn nicht, willst Du eine Ausnahmeregelung für ein einzelnes
Wirtschaftsgut, den Rohstoff Blut. Das kann man auch vertreten,
Ausnahmen sollte man aber begründen können.