Ansicht umschalten
Avatar von designverbrecher
  • designverbrecher

292 Beiträge seit 16.06.2011

Für alle, die auf Bild 318 aus Anlage 3 der STVO

rumreiten, hier nochmal:

Schnuffeltier schrieb am 29.07.2015 09:01:

Früher waren die Zeichen direkt im §41 aufgeführt. Das störte wohl ein paar Beamte im BMJ oder so. Deshalb hat man diese nun in die Anlage 2 der StVO verfrachtet.

Alt:

https://dejure.org/gesetze/0StVO310809/41.html
Aktuell:

https://dejure.org/gesetze/StVO/41.html
Korrektur: Ist jetzt in der Anlage 3 der StVO das Bild 318.

Also, das Bild 318 regelt nicht das Aussehen der Parkscheibe an sich, sondern das Aussehen des Zeichens, das die Pflicht zur Benutzung einer solchen anzeigt.

Hoffe ich konnte helfen

DV

Bewerten
- +
Ansicht umschalten