Ansicht umschalten
Avatar von nichtglauben
  • nichtglauben

mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.2001

Lustig: wenn ein normaler Arbeitnehmer mal eine private Mail mit

dem Emailaccount des Geschäftes schreibt kann im eine ordentliche
Abmahnung blühen.

Wenn ein Herr Mappus dies macht, eben jener Herr Mappus welcher der
Vorteilsnahme, der Bestechung uns einiger weiterer
straf|zivilrechtlicher Dinge verdächtigt wird (imho!), dann
argumentieren seiner Durchlaucht Anwälte:
die dienstlichen Mails dürfen nicht gesichtet werden weil sich
darunter auch private Mails befinden könnten.

Aber aber Herr Mappus: Sie weden dorch nicht etwas zu verbergen
haben?

Würde mich ja nicht wundern wenn der Typ am Schluss noch einen dieser
inflationär verliehenen Bundesverdienstorden um den Hals gehangen
bekäme...

rgds
nichtglauben

Bewerten
- +
Ansicht umschalten