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  • talibaer

mehr als 1000 Beiträge seit 18.07.2010

Vorratsdaten

Komisch das ausgerechnet einer, der ansonsten der Bespitzelung und
Sammlung von Daten jedes Bürgers ultraaufgeschlossen gegenüber steht,
in seinem Fall eine rechtswidrige Praxis im Umgang mit seinen Daten
einfordert. Im deutschen Recht ist es eben ausdrücklich vorgesehen,
Daten die ursprünglich nur zur Fehlerbehebung bestimmt waren
juristisch zu verwerten, wie es im Falle der Steuer CDs auch rege
betrieben wird. Jeder der wissentlich Daten löscht in dem Wissen sie
sind rechtlich relevant macht sich im Gegenteil sogar strafbar. Und
im übrigen gilt der Vorbehalt die Daten seien privat ebenfalls nicht,
dazu gibt es geltende Rechtssprechung.

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